| Kreditverkäufe durch Banken und Sparkassen |
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Deutsche Banken und Sparkassen sind in den letzten Jahren vermehrt dazu übergegangen Firmen- und Privatkredite an bisher unbekannte, ausländische Investoren zu veräußern. Nach einer Statistik von Ernst & Young sind allein in den Jahren 2003- 2006 „Not leidende“ Kredite mit einem Volumen von 21 Milliarden € verkauft worden. Mit einem Rückgang dieses Verkaufsbooms ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Es wird angenommen, dass in den Büchern deutscher Banken noch „Not leidende“ Kredite in Höhe von 250 Milliarden € schlummern. Zu den verkauften Krediten gehören sowohl „Not leidende“, sprich Kredite, bei denen Ratenzahlungen nicht ordnungsgemäß getätigt wurden, als auch korrekt bediente Kredite. Der Verkauf dieser Kredite erfolgt Paketweise. Um die Attraktivität zu steigern enthalten die Pakete neben den vorwiegend „Not leidenden“ Krediten auch korrekt bediente. Hintergrund für den Kreditverkauf der Bank ist ihre Bilanzbereinigung. Durch den Verkauf der Kredite entledigen sie sich finanzieller Risiken und lästiger Verantwortung. Neue Inhaber der verkauften Kredite sind meist Private- Equity- Firmen. In diesem Zusammenhang ist vor allem der amerikanische Marktführer „Lone Star“ zu nennen. Private- Equity- Firmen sind weder von ihrer Unternehmensstruktur auf eine Weiterführung der Kredite angelegt, noch besitzen sie die notwendige offizielle Zulassung zur Weiterführung der Kredite in Deutschland. Sie zielen auf eine schnelle Rückzahlung der Kredite und eine Verwertung der Kreditsicherheiten des Kreditnehmers ab. Durch drastische Erhöhung der Kreditzinsen nach Ablauf der vorherigen Zinskonditionen, sowie durch sofortige Kündigung bei Zahlungsunterlassung setzten sie ihre Interessen rigoros durch. Sie sind von Anfang an einzig und allein auf Profit aus. Die Philosophie solcher Private- Equity- Firmen wird an nachfolgender Aussage des Geschäftsführers von Hudson Advisors, der Inkassogesellschaft von „Lone Star“ deutlich: „Mit dem Kreditnehmer verbindet uns keine lange, belastende Vorgeschichte. Er ist für uns zunächst einmal wie ein weißes Blatt Papier.“ (Süddeutsche Zeitung - 04.11.06) Leider hat der XI. Zivilsenat des BGH die Verbraucherrechte durch sein Urteil des 27.02.2007 nicht gestärkt. Grundsätzlich erklärt er den Kreditverkauf, sofern im Darlehensvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, als zulässig. Des Weiteren trifft er bei den Krediten sowohl keine Unterscheidung zwischen „Not leidenden“ und korrekt bedienten Krediten, als auch zwischen Banken und Sparkassen, denen als öffentliche Amtsträger eine besondere Rolle zukommt. Dennoch sehen wir, die Kanzlei Baum · Reiter & Collegen, gute Chancen gegen die Kreditverkäufe rechtlich erfolgreich vorzugehen. Zum einen verstoßen die Verkäufe gegen die Grundsätze des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses, zum anderen ist gegen die Bank als ursprünglichen Kreditgeber auch wegen der Unzumutbarkeit der Konditionen nach dem Verkauf vorzugehen. Vorraussetzung dafür sei allerdings ein vorher korrekt bedienter Darlehensvertrag. Auch die Bundesregierung sieht mittlerweile laut eines Presseartikels der dpa vom 24.10.2007 bei den Kreditverkäufen gesetzlichen Handlungsbedarf. Die Kreditverkäufe würfen Fragen des Schuldnerschutzes, des Datenschutzes, des Verbraucherschutzes, sowie des Bankgeheimnisses auf. Diskutiert wird auch über eine weitgehende Informationspflicht der Banken bei Kreditverkauf, sowie über ein Sonderkündigungsrecht des Kreditnehmers. |


